AGBs

Allgemeine
Geschäftsbedingungen von
PartyMasters Daniel Gruschka
(PM)


gültig ab 01.01.2022


Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen von PartyMasters Daniel Gruschka im Folgenden PM genannt. Die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung
zwischen PM und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers widerspricht PM hiermit ausdrücklich.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung bei PM aufgeben. Durch Aufgabe
einer Bestellung bei PM erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden.


§ 1 Vertragsabschluss (Mietartikel)
Verträge zwischen PM und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme
durch PM zustande. Angebote sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung
von PM und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
PM verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis
zu setzen.
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das von PM
versendete Angebot schriftlich bestätigt. PM bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen
abzulehnen.


§ 2 Miete
Es gelten ausschließlich die aktuellen Mietpreise von PM! Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten
individuellen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von einem Tag.
Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Feiertage werden
nicht berechnet. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände am Lager von der PM
berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten. Erfolgt
die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der Öffnungszeiten von PM verlängert sich die
Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit, d.h. einen Tag, wobei Feiertage nicht mitgerechnet werden. Für jede
angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die
Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von PM. PM ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über
die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr
beauftragten Person/Firma vorzulegen. Preisänderungen sind vorbehalten. Bitte informieren Sie sich zu den
Konditionen.


§ 2.1 Saison-Artikel-Mietzeitraum Halloween, Oktoberfest,
Weihnachten, Silvester, Fasching, Ostern (Mietartikel)
Der Mietpreis der Saison-Artikel stellt sich wie folgt da:
Fasching - 7 Tage
Ostern - 7 Tage
Halloween - 7 Tage
Oktoberfest - Zeitraum der Veranstaltung
Weihnachten - 1. Advent bis 06.01. auf Wunsch abweichend
Silvester - 5 Tage


§ 3 Transport-Anlieferung
Der Transport wird separat nach Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür.
Soweit PM Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung
oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen
Gegenstände. Für Ersatzansprüche von PM ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Bei Anlieferung
und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine
von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein
gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein,
werden die Mietartikel am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und
vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, die Mietartikel für die Dauer der
Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern. Der Aufbau der Mietartikel bedarf der
expliziten Beauftragung und ist ausdrücklich nicht in den Mietpreisen enthalten, soweit dies nicht explizit
aufgeführt ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt sicher, dass der
Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW von bis zu 7,5 Tonnen befahren
werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Schäden am Gelände oder an
Gebäuden. Sollte der Mieter Schäden an den zu vermieteten Artikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 2
Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.


§ 4 Selbstabholung
Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und
haftet für jedwede Schäden.
„Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und
Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist.
Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden,
um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden."
Kostenpflichtige Zusatzleistungen: Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände
sind nicht im Mietpreis enthalten.


§ 4.1 Versand Alle anfallenden Kosten die durch den kompletten Versand entstehen (auch Rückversand) gehen
zu Lasten seitens Mieter. Ferner wird, vor Versand, eine Kaution in Höhe des Bruttolisten Neupreis fällig. Diese
Kaution ist vorab auf das Konto von PM zu leisten und wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
unverzinst nach Prüfung des Leihgutes wieder erstattet. Des weiteren ist eine Kopie eines gültigen
Personalausweis oder Reisepass bindend. Erst nach einem unterschiebenen Mietvertrag, der Kopie des
Personalausweis oder Reisepass sowie dem Geldeingang der Kaution wird der Mietartikel versendet.


§ 5 Zahlungsbedingungen (Miete)
Der Gesamtrechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort zu begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld, EC-Karten-Lastschriftverfahren, Überweisung. Bei Neukunden kann eine
Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtrechnungsbetrag gefordert werden wie auch eine Kaution erhoben
werden kann, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird. Wird ein
bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene
Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden
haben keine Gültigkeit.
 Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
 Bis 4 Tage vor Veranstaltung: 60% Stornokosten
 < 4 Tage vor Veranstaltung: 90% Stornokosten
Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist PM berechtigt, bei
Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.


§ 6 Haftung (Miete)
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an
PM. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach
vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist in unseren
Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Der Preis für
Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert. Wiederbeschaffungspreis
zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter
verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Der Mieter
ist verpflichtet dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen
ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden!


§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von PM aufzurechnen oder
wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.


§ 8 Kündigung des Mietvertrags
PM ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass
Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall
bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Der Mieter ist berechtigt, das
Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn PM entgegen der vertraglichen Vereinbarung die
Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung
stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu
ersetzen im Stande ist.


§ 9 Farbabweichungen
Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und/oder im Internetkatalog sind
technisch bedingt und begründen keinen Mangel.


§ 10 Reinigung der Mietartikel
Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert
und ohne Essensreste zurückgegeben werden, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können. Eine
Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten. Textilien, wie z.B. Husse, müssen stets
trocken zurückgegeben werden.


§ 11 Vertragsabschluss (Eventagentur)
Verträge zwischen PM und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme
durch PM zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich
ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von PM und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht
beeinträchtigen. PM verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder
Abweichungen in Kenntnis zu setzen.


§ 12 Preise
Alle Preise sind zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die MwSt. wird einzeln ausgewiesen und ist extra gekennzeichnet.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von PM.
PM ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung
zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person/Firma vorzulegen.


§ 13 Zahlungen
PM ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Die
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus ist PM berechtigt, zur Deckung des laufenden Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
– 1/2 der vereinbarten Vergütung mit der Beauftragung durch den Auftraggeber
– 1/2 des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung nach Durchführung der Veranstaltung
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.


§ 14 Rücktritt (Eventagentur)
Für den Fall, dass der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen storniert, ist dieser Rücktritt vom Vertrag nur
wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und PM an einem Werktag zugeht.
Im Falle des wirksamen Rücktritts vom Vertrag ist der Auftraggeber zur Zahlung folgender Stornogebühren
verpflichtet:
– Rücktritt bis zu 14 Kalendertagen vor Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Preises
– Rücktritt 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
– Rücktritt 6 bis 2 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises
– Rücktritt 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises
Die Stornokosten für Service-Personel sind fix zu 80% vom Angebotspreis. Unabhänig vom Zeitpunkt der
Stornierung zum Veranstaltungstag. Die Kosten für Planung, und Organisation sowie Gelände/Locationmiete
sind unabhängig von der vorgenannten Staffelung in entstandener Höhe voll zu leisten. Als Leistungsbeginn gilt
der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem PM zur Erbringung der vertraglich
geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Für jeden
Fall des Rücktritts durch PM wird die Haftung von PM gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe
von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für
geringere Aufwendungen von PM zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast.


§ 15 KündigungWird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PM als auch der Auftraggeber den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann PM für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


§ 16 Haftung

Die Haftung von PM gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher
Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des einfachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch PM herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen PM und dem Auftraggeber
vereinbart, dass dieser die Leistungen von PM grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem
Leistungsangebot von PM mit erhöhtem Risiko kann PM die Unterzeichnung eines gesonderten
Haftungsausschlusses verlangen. PM verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss
oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten,
falls diese Risiken ab sicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem
Fall PM als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. PM übernimmt
keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen
zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze, soweit sie eventuelle Schäden nicht zu vertreten hat.
Insoweit stellt der Auftraggeber PM von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder
Teilnehmern von PM gegenüber erhoben werden.
PM haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers
unterliegt.


§ 17 Vermittlungsleistung
PM haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind. Soweit PM als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen und Dergleichen
tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von PM hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss
von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des
einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist PM so zu stellen, als wäre das
unerlaubte Direktgeschäft von PM vermittelt worden. PM hat in diesem Fall Anspruch auf die Zahlung der
Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers –, die der Auftraggeber für das konkrete
Vermittlungsgeschäft an PM gezahlt hätte.


§ 18 Gewährleistung
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des
von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch PM begehrt,
ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen PM unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner
Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei
Reklamation können Ansprüche gegen PM nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel
unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist
er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und
Flächen zugelassen und geeignet sind (Infrastruktur wie Strom, fließend Wasser, etc.). Der Auftraggeber
übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen (Schanklizenz, GEMA, etc.)
einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen.
Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die
Verkehrssicherungspflicht. Er stellt PM von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen
herrühren.


§ 19 Konkurrenzschutz
Die von PM eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach
Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw.
als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine
Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon
unberührt.


§ 20 Vorverkaufsbestimmungen
Bei Karten, die bei PM im Vorverkauf erworben werden, gilt grundsätzlich der Einlass unter Vorbehalt.
Minderjährigen,
stark alkoholisierten sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Einlass grundsätzlich verwehrt.
Der Kunde kann für Veranstaltungen von PM Online-Tickets kaufen, er nimmt damit am Online Vorverkauf teil.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig, richtig und gewissenhaft anzugeben und trägt die volle
Haftung für fehlerhafte oder unrichtige Angaben, falls hieraus Ticketfehlbestellungen entstehen oder dadurch
eine Ticketauslieferung nicht möglich ist. Nach Abschluss der Bestellung bekommt der Kunde automatisch eine
Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der E-Mail

Account genügend freien Speicher zur Zustellung aufweist. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer
Nichtzustellung zuerst seinen eventuell eingerichteten E-Mail-Spamordner auf unsere Buchungsbestätigung hin
zu kontrollieren. Wenn dies erfolglos verläuft, ist der Kunde verpflichtet, PM unverzüglich per E-Mail über die
Nichtzustellung zu informieren. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat er trotzdem die vollen Kosten der
Bestellung zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben, Daten
und Bestellmengen unmittelbar nach Zustellung auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls
fehlerhafte Angaben PM mitzuteilen. Nach Ablauf von 24 Stunden sind Änderungen nicht mehr möglich. Nach
bestätigtem Zahlungseingang erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Reservierungsnummer. Mit dieser erhält er
in Verbindung aus Reservierungsnummer und Nachname Einlass an der Abendkasse. Das System bietet eine
Übertragbarkeit der Tickets an, jeder mit richtiger Kombination aus Nachname und Reservierungsnummer
erhält Eintritt. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Daten mitverantwortlich. Alle abgeschlossenen
Bestellungen sind per Überweisung zu zahlen. Der in der Buchungsbestätigung angegebene Endbetrag ist
inklusive aller Vorverkaufsgebühren sofort fällig. Alle notwendigen Bankdaten zur Überweisung aus dem In- und
Ausland sind in der Buchungsbestätigung angegeben. Bei Zahlungsverzögerungen hat der Kunde PM umgehend
in Kenntnis zu setzen. Alle Ticketarten können bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gesperrt werden. Nach
Abschluss der Ticketbestellung mit dem Klick auf "absenden", hat der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht
gemäß § 312 b BGB. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet dies in
schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf der zweiwöchigen
Frist und automatisch am Tag der Veranstaltung. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach Absenden
bindend, da der ausgewiesene Gesamtbetrag fällig und vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen ist.


§ 21 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist
der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Memmingen. Der Auftraggeber kann PM
unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Memmingen verklagen.